CDU will Bürger bei Kanalprüfung entlasten

Auf ihrer letzten Fraktionssitzung hat die Willicher CDU beschlossen, die Bürger bei der Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen zu entlasten. Dazu soll die Stadtverwaltung die Auswirkungen der vom Landtag beschlossenen Änderung des Landeswassergesetzes darlegen und die städtischen Satzungen entsprechend anpassen.
Der Landtag hatte am 27. Februar 2013 das Landeswassergesetz so geändert, das der Paragraf (§ 61a), der bisher die Dichtheitsprüfung regelte, weggefallen ist. Städte und Gemeinden haben stattdessen eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung erhalten. Die Willicher CDU hat nun vereinbart, in Willich keine starren fristen Fristen dazu festlegen zu wollen. Dies bedeutet, dass bei einem entsprechenden Beschluss des Rates die generelle Pflicht zur Überprüfung von privaten Abwasserleitungen imWillicher Stadtgebiet entfallen würde. „Mit der Anpassung der Satzung möchten wir deutlich machen, dass mit uns die Hauseigentümer nicht unter Generalverdacht gestellt werden und innerhalb einer bestimmten Frist einen Dichtigkeitsnachweis zu erbringen haben.“ sagt CDU-Fraktionschef Johannes Bäumges. Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Vizebürgermeister Dieter Lambertz, sieht in dem neuen Gesetz aber auch eine Chance: „Wir sehen nun die Möglichkeit, viele Willicher Bürger vor einer unverhältnismäßigen und somit volkswirtschaftlich nicht vertretbaren Dichtigkeitsprüfung und den damit verbundenen hohen Kosten zu bewahren.“

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