CDU-Fraktion will klare Antworten des Gutachters des Kreises zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung

Die Willicher CDU-Fraktion fordert den vom Kreis Viersen beauftragten Gutachter zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung, Forplan Dr. Schmiedel GmbH, auf, in der Sitzung des Stadtrates am 11. Juli 2018 klare Antworten zu den von der Stadt Willich vorgelegten Fragen und Anmerkungen zu geben. Die Willicher Stadtverwaltung hat mit umfangreicher Begründung unter anderem dargelegt, dass sie – anders als der Gutachter – Anrath nicht als ländliche Gemarkung ansieht, der Gutachter Gebiete nicht vollständig erfasst und örtliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt hat und zudem die vom Gutachter angesetzten Einsatzzeiten der Rettungswagen nicht realistisch sind.

„Die Bürger in unserer Stadt möchten wissen, wie die Situation der Rettungsdienste in Zukunft sein wird. Wir nehmen deshalb positiv auf, dass der Kreis unserer frühen Forderung nach Transparenz über das Gutachten nachkommt und dass das Gutachten jetzt im Willicher Stadtrat vorgestellt wird. Jetzt erwarten wir aber auch, dass der Gutachter klare und nachvollziehbare Antworten gibt, denn die Aussagen der Stadtverwaltung lassen uns an dem Gutachten des Kreises zweifeln“, sagt Johannes Bäumges, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Willicher Stadtrat.

Der Union ist wichtig, dass auch in Zukunft die schnelle Versorgung in Notfällen im ganzen Stadtgebiet sichergestellt wird. Betroffene Menschen müssen möglichst schnell die benötigte Hilfe bekommen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Rettungswache in Anrath, die erst im vergangenen Jahr auf der Grundlage einer Planung des Kreises Viersen und in Abstimmung mit den Krankenkassen errichtet worden ist.

„Wir setzen uns für den Erhalt der Rettungswache in Anrath ein. Für uns ist derzeit nicht ersichtlich, warum man dem Vorschlag des Gutachters, die Rettungswache zu schließen, folgen sollte“ erklärt Bäumges. Wichtig ist der CDU auch, dass das allein vom Kreis beauftragte Gutachten nicht als unangreifbar angesehen wird. „Es muss doch das Ziel aller Beteiligten sein, dass die Städte und Gemeinden auf der einen und der Kreis auf der anderen Seite gemeinsam eine gute und richtige Lösung für dieses wichtige Thema finden. Dazu könnte auch gehören, dass über eine gutachterliche Einschätzung neu nachgedacht wird“, sagt Bäumges.