Umsetzung des Cannabisgesetzes in Willich

Die Willicher CDU-Fraktion erwartet im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes die Einrichtung der Schutzbereiche in Willich. Am 01.04.2024 ist das „Cannabisgesetz“ in Kraft getreten. In § 5 werden Konsumverbote ausgesprochen: jeweils 100 m – also in Sichtweite – um Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderspielplätze, öffentlich zugängliche Sportstätten, Fußgängerzonen (zwischen 7 und 18 Uhr), Altenheime und Besitztümern von Anbauvereinigungen herum.

 

Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz in Kraft ist, fragt die CDU-Fraktion bei der Stadtverwaltung an, wie das Konsumverbot in den genannten Schutzbereichen überprüft und damit gewährleistet wird. „Wir erwarten konkrete Maßnahmen,“ so Barbara Jäschke, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. „Zum einen müssen die Schutzbereiche bekannt und kenntlich gemacht werden. Zum anderen ist die Frage zu klären, wie, wann und von wem die Einhaltung des Verbotes zum Schutz unserer Kinder gewährleistet wird.“ Das Gesetz sei in Kraft, damit auch die Schutzbereiche.

 

„Unabhängig davon, wie man zum neuen Cannabisgesetz steht, gilt es doch, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen“, merkt Barbara Jäschke an. Ärzteverbände, Richter und Polizei hätten im Gesetzgebungsverfahren auf die Gefährdungen hingewiesen.  „Es ist unsere Pflicht auf die Folgen von Cannabiskonsum unter 18 Jahren hinzuweisen und davor zu warnen“ so Jäschke. Die Folgen des Cannabiskonsums für Kinder und Jugendliche seien kaum absehbar und oft begleitet durch Schulabbruch und gesellschaftlichen Absturz. „Das Gesetz ermöglicht den öffentlichen Cannabiskonsum, es verbietet ihn aber auch in bestimmten Bereichen. Das muss auch umgesetzt werden, sofort.“

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