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Stadtentwicklung: CDU und SPD wollen Grenze für Vorkaufsrecht anheben

Die Fraktionen von CDU und SPD wollen die Stadtentwicklung stärken und das Vorkaufsrecht für Grundstücke und Gebäude entbürokratisieren.

Das städtische Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Um schnell agieren zu können, hat die Politik die Verwaltung mit einer Höchstgrenze von 100.000 Euro ausgestattet, bis zu der sie ohne Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses das städtische Vorkaufsrecht ausüben kann.

Zur Bekämpfung von Leerstand und Wohnraummangel wollen CDU und SPD die Ankaufgrenze auf 300.000 Euro anheben. Zudem wollen die Fraktionen das Vorkaufsrecht auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten, um alle Grundstücks- und Gebäudeverkäufe zukünftig stadtentwicklungsmäßig in den Blick nehmen zu können. Allerdings möchten die Fraktionen diese Anhebung zunächst rechtlich einschätzen lassen und haben deshalb einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt.

„Die Dynamisierung des Vorkaufsrechtes der Stadt Willich ist als ein weiteres Instrument zu betrachten, bei Bedarf aus Gründen der Stadtentwicklung und der Förderung der Wohnbebauung Grundstücksankäufe in der Stadt zu tätigen“, erklärt Dr. Paul Schrömbges, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Unsere Verwaltung muss in Grundstücksfragen handlungsfähig bleiben. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung der letzten Jahre ist eine Anhebung der Ankaufsgrenze überfällig“, ergänzt der SPD-Fraktionsvorsitzende Lukas Maaßen.

 

Den vollständigen Antrag gibt es hier zum Nachlesen: 230202 Antrag Vorkaufsrecht

Willicher Politik besorgt über die Situation in den Kindertagesstätten

Die Fraktionen im Rat der Stadt Willich sind sich einig, dass das Sofortprogramm „Kita“ der Landesregierung für die Städte und Kommunen keinesfalls Entlastung bringt.
Die personelle Situation ist auf Grund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Krankheitswellen und eines andauernden Fachkräftemangels mehr als angespannt. Einschränkungen im Kitabetrieb sind derzeit unumgänglich. Die Familien brauchen Planungssicherheit, d.h. einen verlässlichen Kitabetrieb. Die Unternehmen brauchen Männer und Frauen für eine leistungsstarke Arbeitswelt.
Die Politik hat mit dem Bau neuer Tageseinrichtungen in allen Willicher Stadtteilen ihre Hausaufgaben gemacht. Nun benötigt die Stadt Willich in ihren städtischen und freien Einrichtungen Rahmenbedingungen, die einen reibungslosen Verlauf eines Kitabetriebes sicherstellen. Alle sonstigen Forderungen – Ausbildungsoffensive, sonstige Fachkräfte als Quereinsteiger etc. sind keine ad hoc wirksamen Maßnahmen. Das wird zur Reduzierung des Gruppenangebotes, ggf. auch zu Veränderungen in der Betriebserlaubnis führen.
CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Für Willich fordern deshalb, um wirklich sofort wirksame Lösungen zu realisieren, dass in den verschiedenen Gruppenformen ab sofort nur noch eine Erzieherin oder ein Erzieher vorgehalten werden muss, und komplettiert wird durch eine Ergänzungskraft. Außerdem müssen für die Hilfskräfte dieselben Kriterien gelten wie bei den Tagesmüttern. Ohne Anpassung der Personalverordnung sind den kommunalen und freien Trägern die Hände gebunden.
Als langfristige Maßnahme ist im gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich die Notwendigkeit der Schaffung von mehr Studienplätzen ohne (Orts-NC) und Ausbildungsplätzen sowie der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel unerlässlich. Vor allem die Umsetzung des „Kita-Qualitätsgesetzes“ des Bundes, bietet dem Land Unterstützung in der Umsetzung einer langfristigen Fachkräfte-Initiative. Die Verlängerung des Kita-Helferinnen und -Helfer-Programms war wichtig und wertvoll für die Aufrechterhaltung der Arbeit in den Einrichtungen, wird aber nicht ausreichen, um das System hinreichend zu stabilisieren und um Kindern und Eltern verlässliche Betreuungsangebote unterbreiten zu können.