Musikschulunterricht bleibt umsatzsteuerbefreit

Es bleibt dabei: Auch weiterhin gibt es keine Umsatzsteuer für private Musikschulen und Weiterbildungsträger. Dies beschloss am heutigen Mittwoch der Ausschuss für Bildung und Forschung im Deutschen Bundestag auf Antrag der Regierungskoalition. Uwe Schummer, Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss, hatte sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 von der Einführung einer Umsatzsteuer für private Musikschulen abgesehen wird. „Wir tun gut daran, kulturelle Teilhabe nicht zu erschweren“, sagt der Viersener Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer. „Es freut mich sehr,“ so Schummer weiter, „dass es nun amtlich ist: Die geplante Regelung zu den Bildungsleistungen wird aus dem Jahressteuergesetz gestrichen. Alles bleibt beim Alten.“ Darauf haben sich die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen und das Bundesfinanzministerium im parlamentarischen Verfahren geeinigt. „Das ist der einzig richtige Weg und deutlicher Beleg dafür, dass es der christlichliberalen Koalition ernst damit ist, die kulturelle Bildung der jungen Menschen zu stärken“, so Schummer abschließend. Hintergrund ist der Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2013. Dieser sah vor, dass reine Bildungsangebote umsatzsteuerbefreit, Freizeitangebote aber steuerpflichtig sind und das unabhängig vom Anbieter. Bieten private Musikschulen nun Leistungen an, die neben der Vermittlung von Bildung auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind die von ihr erbrachten Leistungen nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt. Dieser Passus wurde nun gestrichen.

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