Abwasserschacht

Keine Revisionsschächte für private Abwasserleitungen – Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen fordern: Bürger entlasten, politischen Willen ernst nehmen

Die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Willich fordern die Stadtverwaltung auf, die Bürger beim Betrieb ihrer Abwasserleitungen zu entlasten. Der Stadtrat hatte am 17. Dezember 2015 eine neue Entwässerungssatzung beschlossen, in der die Abwasserbeseitigung neu geregelt wurde. Jetzt fordern die Fraktionen von der Verwaltung, den politischen Willen umzusetzen und von den Bürgerinnen und Bürgern keine Revisionsschächte für private Kanäle zu fordern. In einem gemeinsamen Antrag schreiben CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen: Bescheide, die den Bau eines oder mehrerer Revisionsschächte bei Abwasseranschlüssen ausschließlich privater Haushalte vorgesehen haben, werden auf Grund der geänderten Rechtslage mit Rechtskraftwirkung der neuen Abwassersatzung der Stadt Willich in diesem Punkt ausgesetzt. Dies gilt auch für Bescheide, die auf Basis der vorherigen Rechtslage erlassen wurden, um eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger gemäß der neuen Rechtslage sicher zu stellen.

„Die Klarstellung im Stadtrat ist nötig, damit alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Rechtssicherheit haben. Die neue Entwässerungssatzung der Stadt Willich ist bürgerfreundlich formuliert, das muss die Stadtverwaltung respektieren“, sagt Hans-Joachim Donath, Fraktionsvorsitzender der FDP. Dr. Raimund Berg, Vorsitzender der Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion, erläutert: „Es ist wichtig, dass sich die Willicher Bürgerinnen und Bürger auf die Entscheidungen des Rates der Stadt verlassen können. Wenn bei einer Sanierung des Abwasserkanals zwingend Einstiegsschächte gebaut werden müssten, könnte das mehrere Tausend Euro kosten. Und das haben wir abgelehnt.“ Und für die CDU-Fraktion fügt deren Vorsitzender Johannes Bäumges hinzu: „Die Stadt Willich soll die Öffentlichkeit darüber informieren, dass der Bau von Revisionsschächten nicht mehr erfolgen muss. Das gilt vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, die bereits anderslautende Bescheide erhalten haben.“

Ein vom dem Beschluss des Rats abweichendes Verwaltungshandeln soll laut Antrag im Einzelfall nur auf Grund besonderer Gründe des Abwasseranschlusses möglich sein. Für den Fall, dass eine Beschlussfassung des Rates zu diesen Klarstellungen zum Verwaltungshandeln aus formellen Gründen nicht möglich sei, bzw. durch die Verwaltung nicht umgesetzt werden könne, beauftragen die drei Fraktionen die Stadtverwaltung, bis zur Ratssitzung am 8. September eine Änderung der Entwässerungssatzung vorzulegen. Sie soll die genannten Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger enthalten.