Christlich-liberale Koalition entlastet Kommunen

Zur Verabschiedung des Gesetz zur Stärkung der Kommunen erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete, Uwe Schummer:
Die Kommunen sind der vor Ort erlebbare Eckpfeiler unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben gut und nachhaltig erfüllen können, brauchen sie eine solide Finanzausstattung. Aus diesem Grund übernimmt der Bund schrittweise die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das christlich-liberale Koalition am heutigen Freitag verabschiedet hat, legen wir dazu die Grundlage. Insbesondere jene Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft entlastet, die durch hohe Sozialausgaben unter besonders drängenden finanziellen Problemen leiden. Konkret sparen die Kommunen allein bis zum Jahr 2015 Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2014 werden die Grundsicherungskosten vollständig vom Bund getragen. Daraus ergibt sich eine jährliche Entlastung von voraussichtlich rund vier Milliarden Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
Der Kreis Viersen wird durch das von der christlich-liberalen Koalition verabschiedete Gesetz im Jahr 2012 voraussichtlich um 3,4 Millionen Euro entlastet. Bis 2015 beläuft sich die Entlastung auf über 5 Millionen Euro.
Mit unserer Entscheidung haben wir einen falschen Beschluss von Rot-Grün aus dem Jahr 2003 korrigiert. Damals war die Altersgrundsicherung ohne Ausgleich auf die Kommunen übertragen worden. Deren Kosten haben sich seither verdreifacht und betragen heute circa 3,9 Milliarden Euro jährlich.

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