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Stadtentwicklung: CDU und SPD wollen Grenze für Vorkaufsrecht anheben

Die Fraktionen von CDU und SPD wollen die Stadtentwicklung stärken und das Vorkaufsrecht für Grundstücke und Gebäude entbürokratisieren.

Das städtische Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Um schnell agieren zu können, hat die Politik die Verwaltung mit einer Höchstgrenze von 100.000 Euro ausgestattet, bis zu der sie ohne Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses das städtische Vorkaufsrecht ausüben kann.

Zur Bekämpfung von Leerstand und Wohnraummangel wollen CDU und SPD die Ankaufgrenze auf 300.000 Euro anheben. Zudem wollen die Fraktionen das Vorkaufsrecht auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten, um alle Grundstücks- und Gebäudeverkäufe zukünftig stadtentwicklungsmäßig in den Blick nehmen zu können. Allerdings möchten die Fraktionen diese Anhebung zunächst rechtlich einschätzen lassen und haben deshalb einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt.

„Die Dynamisierung des Vorkaufsrechtes der Stadt Willich ist als ein weiteres Instrument zu betrachten, bei Bedarf aus Gründen der Stadtentwicklung und der Förderung der Wohnbebauung Grundstücksankäufe in der Stadt zu tätigen“, erklärt Dr. Paul Schrömbges, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Unsere Verwaltung muss in Grundstücksfragen handlungsfähig bleiben. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung der letzten Jahre ist eine Anhebung der Ankaufsgrenze überfällig“, ergänzt der SPD-Fraktionsvorsitzende Lukas Maaßen.

 

Den vollständigen Antrag gibt es hier zum Nachlesen: 230202 Antrag Vorkaufsrecht