Keine Steuererhöhungen durch die Grundsteuerreform

Mit der Neuberechnung der Grundstücks-Bewertungen ändern sich für die Grundstückseigentümer die zu zahlenden Grundsteuern. Angesichts des finanziellen Drucks, unter dem viele Willicher angesichts der allgemeinen Preissteigerungen stehen, beantragt die CDU im Rat der Stadt, dass das Grundsteueraufkommen in Willich infolge der Neubewertungen der Grundsteuer nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuereinnahmen führen soll.

Die CDU Willich erwartet, dass die Verwaltung die erwartete Veränderung des Grundsteueraufkommens darlegt und, falls nötig, einen Vorschlag macht, wie der Grundsteuerhebesatz gestaltet werden muss, um zumindest in der Summe die Einnahmen aufkommensneutral zu halten.

„Es ist wahrscheinlich, dass die Neubewertungen im Einzelfall zu unterschiedlichen, auch höheren Bewertungen führen können,“ so Christoph Tepper. Aus Sicht der CDFU-Fraktion ist es Sinn und Zweck der Grundsteuerreform, die Besteuerung gerechter zu machen, nicht aber zu höheren Einnahmen für den städtischen Haushalt zu führen. Der zukünftige Grundsteuerhebesatz muss das wiederspiegeln.

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