Auch in Willich geht die Kindertagesbetreuung sowie die OGS-Betreuung bis zum 31 Januar 2021 in den eingeschränkten Pandemiebetrieb. „Allerdings muss eine Betreuung aufrecht gehalten werden. NRW Kinder- und Familienminister Joachim Stamp hält aber alle Eltern an nur in dringenden Fällen diese Betreuung in Anspruch zu nehmen“, so Barbara Jäschke, Vorsitzende im Jugendhilfeausschuss der Stadt Willich.
Es ist wie im Sommer geplant, dass die Kita- und OGS-Beiträge durch die Stadt Willich für diese Zeit nicht erhoben bzw. zurückerstattet werden. Der Städtetag hat diese Empfehlung auch am Donnerstag bereits an das Finanzministerium und Familienministerium gerichtet. Ob auch eine rückwirkende Erstattung für den Dezember durchgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Auf Nachfrage von Barbara Jäschke, der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, bestätigte die zuständige Beigeordnete Brigitte Schwerdtfeger die Vorgehensweise auch für die Stadt Willich, sobald die Entscheidung vom Land gefällt worden ist.
Da in der Willicher Elternschaft die Frage aufkam, ob die Essensgeldbeiträge für die OGS und Kita im Monat Januar erhoben werden, kann Barbara Jäschke Entwarnung geben. „In der Kita werden die Essenbeiträge nur tagweise abgerechnet. Wenn eine Abmeldung morgens bis 9 Uhr vorliegt, wird kein Beitrag abgebucht.“ In der OGS-Betreuung haben die Eltern einen Essensvertrag mit dem Caterer abgeschlossen. Frau Schwerdtfeger teilte weiterhin mit, dass der Caterer bereits ein Schreiben an die Eltern vorbereitet, um auch hier eine Lösung anzubieten.