Grundstückseigentümer erhalten durch CDU-Antrag mehr Gestaltungsspielraum bei den Abwasserleitungen

Die neue Entwässerungssatzung der Stadt Willich ist in einer bürgerfreundlichen Form auf den Weg gebracht. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen hat die Satzung am Mittwochabend einstimmig verabschiedet. Jetzt muss nur noch der Rat zustimmen. Dem Wunsch der Verwaltung, für den Abwasseranschluss von Grundstücken begehbare Einstiegsschächte als Standard festzuschreiben, wurde nicht entsprochen Auf Antrag der CDU Fraktion soll die Satzung künftig keine Einstiegsschächte, sondern nur geeignete Inspektionsöffnungen vorschreiben, die sich innerhalb oder außerhalb des Gebäudes befinden können. In vielen Fällen dürften damit Öffnungen ausreichen, die das Einbringen von Reinigungsgeräten oder Inspektions- und Prüfausrüstungen ermöglichen.

„Wichtig ist jetzt, dass die Grundstückseigentümer und ihre Planer die Gestaltungsmöglichkeiten nach der neuen Satzung erkennen und diese gegenüber der Verwaltung geltend machen“, erklärt Uwe Rieder, Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss. „Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch notwendig. Beim Brandschutz wird auch nicht gleich jedes Haus mit einer Sprinkleranlage ausgestattet, sondern nur Gebäude, bei denen das aufgrund besonderer Gegebenheiten erforderlich ist.“

„Einstiegsschächte hätten die Bürger zum Beispiel bei einer notwendigen Sanierung des Abwasserkanals auf ihrem Grundstück mit mehreren Tausend Euro zusätzlich belastet“, erläutert Barbara Jäschke, CDU-Ratsmitglied im Ausschuss. Genutzt würden diese bis zu einen Meter großen Öffnungen jedoch nur extrem selten, und oft verschandelten sie einfach nur die Vorgärten.

Die neue Entwässerungssatzung soll, wenn der Rat zustimmt, zum 01.01.2016 die alte, aus dem Jahr 1996 stammende Entwässerungssatzung ablösen.