Faktencheck „Schiefbahner Dreieck“

Auf der letzten Schiefbahner Bürgerrunde am 07. Mai haben wir uns mit dem Ausbau des Schiefbahner Dreiecks beschäftigt. An diesem Abend blieben einige Fragen offen, die wir an die Verwaltung gegeben haben. Sobald die Antworten vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.

Thema: Willicher Straße
1. Fallen Anliegerkosten auf der Augustinerinnenstraße an? Falls ja in welchem Umfang ?
2. Was ist die Augustinnerinnenstraße für eine Straße ?
—> Anliegerstraße
—> Haupterschließungsstraße
—> Hauptverkehrsstraße
3. Was fällt unter „Verbesserungen“ und „Vorteil“ in Sinne des Gesetzes? Was muss, was kann und was kann/darf nicht auf den Bürger umgelegt werden?
4. In Anschluss an Frage 3: Welche Kosten können aus der Gesamtumlage für den Bürger herausgerechnet werden?
5. Besteht die Möglichkeit die Planung dahingehend zu ändern, dass es nicht bei der nun mehr vorgesehenen „Luxusplanung“ bleibt?
6.  Handelt es sich bei der Willicher Straße um eine Hauptverkehrsstraße oder um eine Haupterschließungsstraße?
7. Sind beidseitig Radwege erforderlich, weil jedenfalls eine Radwegseite ohne hin nicht vollständig über die Willicher Straße hinaus fortgeführt werden kann?
Thema Unterbruch:
 
1. Welche Kosten wären bei einer etwaigen „Verbesserung“ der Straße zu tragen?
2. Hauptverkehrs- oder Haupterschließungsstraße?
3. Vor „x Jahren“ „Ersterschließung“? Kanalarbeiten? Wieso erneute Kostentragung?