Dr. Stefan Berger: Rot-grüner Angriff auf die Kommunale Selbstverwaltung

„Nach einem Stärkungspaktgesetz, das spaltet statt zu helfen, einem Gemeindefinanzierungsgesetz, das wenigen hilft, aber vielen schadet, versetzt die rot-grüne Landesregierung der kommunalen Selbstverwaltung nun einen weiteren massiven Schlag“ kommentiert der Viersener Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Berger die heutige Einbringung des Umlagengenehmigungsgesetzes.
Mit enormem Verwaltungsaufwand, mehr Bürokratie, mehr Kosten aber vollkommen ohne Wirkung auf die kommunale Finanzkrise sollen die Landkreise und weitere Umlageverbände auch im Fall sinkender oder gleichbleibender Umlagesätze einer aufsichtsbehördlichen Genehmigungspflicht unterworfen werden.
„Selbst vor einem Angriff auf das in Art. 28 Abs. 2 Satz 2 grundgesetzlich garantierte Recht zur Selbstverwaltung der Kreise schreckt diese Landesregierung in ihrer Not nicht zurück“, so Berger. „Auch in unserem Kreis Viersen sind Entscheidungen über den Haushalt des Kreises solche, die der Kreistag in Ausübung originärer kommunaler Selbstverwaltung eigenverantwortlich trifft und das soll auch so bleiben.“ 
Es grenze schon an Hohn und zeige den zynischen Umgang der Landesregierung mit dem Thema, wenn der Gesetzentwurf davon spreche, dass „die kommunale Selbstverwaltung nicht eingeschränkt wird“ und der „verstärkte Dialog zwischen Kreisen, den Umlageverbänden und ihren Mitgliedskörperschaften zur Verbesserung der Steuerung und Transparenz beiträgt.“
Berger: „Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Soziallasten erfüllen die Kreise ihre Pflichtaufgaben als Sozial- und Jugendhilfeträger in vorbildlicher Art und Weise. Über 80 Prozent der Soziallasten für Langzeitarbeitslose, alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Kinder und Jugendliche werden durch den kreisangehörigen Raum getragen. Der Dialog mit den Städten und Gemeinden, diese unabweisbaren Aufgaben möglichst wirtschaftlich zu erledigen, wird dauerhaft geführt und stetig verbessert.“
Dennoch suggeriere der Gesetzentwurf, Kreise und Umlageverbände würden sich einer „gemeindefeindlichen“ Haushaltswirtschaft bedienen und die Überprüfung freiwilliger Aufgaben würde im Kreishaushalt erhebliche Sparpotentiale freisetzen können. Da Aufwendungen aufgrund freiwilliger Aufgaben jedoch nur einen verschwindend geringen Anteil der jährlichen Gesamtaufwendungen der Kreise ausmachen, würde auch die gänzliche Streichung dieser Positionen keine merklichen Auswirkungen auf den Kreishaushalt und damit die Umlage haben.
„Statt die Kreise und Umlageverbände unter Generalverdacht einer unsoliden Haushaltsführung zu stellen und ans Gängelband der Aufsichtsbehörden zu stellen, sollte die rot-grüne Landesregierung die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte des Landes nutzen, um die Finanznot der Kommunen mit einem verlässlichen, transparenten und gerechten Konzept aus einem Guss nachhaltig zu bekämpfen!“, fordert Berger abschließend.

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