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Stadtentwicklung: CDU und SPD wollen Grenze für Vorkaufsrecht anheben

Die Fraktionen von CDU und SPD wollen die Stadtentwicklung stärken und das Vorkaufsrecht für Grundstücke und Gebäude entbürokratisieren.

Das städtische Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Um schnell agieren zu können, hat die Politik die Verwaltung mit einer Höchstgrenze von 100.000 Euro ausgestattet, bis zu der sie ohne Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses das städtische Vorkaufsrecht ausüben kann.

Zur Bekämpfung von Leerstand und Wohnraummangel wollen CDU und SPD die Ankaufgrenze auf 300.000 Euro anheben. Zudem wollen die Fraktionen das Vorkaufsrecht auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten, um alle Grundstücks- und Gebäudeverkäufe zukünftig stadtentwicklungsmäßig in den Blick nehmen zu können. Allerdings möchten die Fraktionen diese Anhebung zunächst rechtlich einschätzen lassen und haben deshalb einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt.

„Die Dynamisierung des Vorkaufsrechtes der Stadt Willich ist als ein weiteres Instrument zu betrachten, bei Bedarf aus Gründen der Stadtentwicklung und der Förderung der Wohnbebauung Grundstücksankäufe in der Stadt zu tätigen“, erklärt Dr. Paul Schrömbges, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Unsere Verwaltung muss in Grundstücksfragen handlungsfähig bleiben. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung der letzten Jahre ist eine Anhebung der Ankaufsgrenze überfällig“, ergänzt der SPD-Fraktionsvorsitzende Lukas Maaßen.

 

Den vollständigen Antrag gibt es hier zum Nachlesen: 230202 Antrag Vorkaufsrecht

In Anrath tut sich etwas: CDU-Vorschläge zu Bänken, Beleuchtung und Zebrastreifen umgesetzt

Gleich mehrere Vorschläge der Anrather CDU sind in den vergangenen Wochen von der Stadtverwaltung umgesetzt worden: Im Schatten der Kirche wurden zusätzlich drei senioren- und behindertengerechte Bänke aufgestellt. „Man kann sehen, dass die Bänke ein Gewinn für den Ortskern sind – auch für jüngere Anrather und für die Familien“, sagt Sascha Fassbender, Obmann der CDU-Fraktion im Willicher Planungsausschuss. Und am Kopfweidenweg wurde nach der Anregung eines Bürgers eine neue Laterne aufgestellt. Zudem hat die Stadtverwaltung jetzt mitgeteilt, dass der Kopfweidenweg, der zurzeit nur ein Trampelpfad ist, wieder als Rad- und Gehweg genutzt werden kann. Petra Demmer, Leiterin der Anrather Bürgerrunde, freut sich, dass die Ideen der CDU umgesetzt wurden: „Wir haben ein Ohr an den Themen, die die Anrather beschäftigen. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die die Lebensqualität in unseren Ortsteilen verbessern. Zu unserer Bürgerrunde kann jeder kommen und mit uns über Ideen für Anrath sprechen. Den Erfolg sehen wir ja jetzt.“ Gerade wird ein Antrag der CDU aus dem vergangenen Jahr umgesetzt und an der Kirche ein Zebrastreifen aufgetragen, die Beleuchtung dafür ist bereits installiert. „Wir hoffen, dass die Querungshilfe ein weiterer Schritt ist, besonders für Kinder, ältere und behinderte Menschen, den schön gestalteten Ortskern Anrath noch sicherer zu machen“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dieter Lambertz.

Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich zur Pilotierung eines Nachhaltigkeitsprojekt zur Bestandsaufnahme, Schutz und Vermehrung von Bienenvölkern in der Stadt Willich

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Willich beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine Pilotierung eines Nachhaltigkeitsprojekts zur Bestandsaufnahme, Schutz und Vermehrung von Bienenvölkern im Stadtgebiet Willich unter Hinzunahme von externen Partnern durchzuführen.

Begründung:

1) Weltweite, europa- und deutschlandweite Abnahme von Bienenvölkern erfordert zielgerichtete Maßnahmen um den Bestand an Bienenvölkern zu sichern und zu vermehren. Insbesondere im ländlich geprägten Bereich der Stadt Willich mit einem hohen Anteil an landwirtschaftlicher Produktion müssen zwingender Weise Bienenvölker erhoben sowie geschützt und im relevanten Maß (sofern notwendig) vermehrt werden.

2) Erhebung notwendiger Flächen und möglichst Kooperation mit ansässigen Landwirten sollten nach erfolgreicher Pilotierung bereitgestellt werden. Sofern städtische Grünflächen zur Verfügung stehen sollte hier nach der Obstblüte ein ausreichendes Angebot an entsprechend Blühpflanzen angeboten werden. Auch hier sollte die Expertise von externen Partnern gehört werden.

3) Nachhaltigkeitsprojekte sollen gezielt für die folgenden Generationen implementiert werden

4) Externe Partner – vorzugsweise NABU – sollen zur Unterstützung und Umsetzung der Maßnahme zu Rate gezogen werden sowie die anfallenden Aufgaben übertragen bekommen, im Sinne von Generationsdenken und Nachhaltigkeit!